Die Trainingszeiten für Gastschützen und Mitglieder sind:

 

 

Donnerstags:  18.00 - 20.30 Uhr   ab 16 Jahre

Samstags:       15.00 - 18.30 Uhr   ab 16 Jahre

 

Jugendtraining:

Dienstags:      19.00 - 20.30 Uhr   ab 12 Jahre (ab 6 Jahre Licht-Gewehr/-Pistole)

 

 

Der Beitrag für Gastschützen beträgt:

 

Standgebühr:

 

Tageskarte*   15,00 €
Tageskarte* für Sportschützen**   10,00 €

Luftdruckkarte (nur 10m Stand, ink. Munition)

 

 

5,00 €

 

*(ermöglicht das Schießen auf allen Ständen 100m, 50m, 25m und 10m)
**(bei Vorlage eines gültigen Schützenausweises)

 

 

Munition (auch für Mitglieder):

a) Luftgewehr/Luftpistole (500 Schuss)   5,00 €
b) Kleinkaliber (50 Schuss)   6,00 €

 

 

Scheiben (auch für Mitglieder):

GK-Trägerscheibe (55 x 55 cm)   1,00 €
Duellscheiben (55 x 55 cm)   1,00 €
Einsteckspiegel (26 x 26 cm)   0,50 €
KK 50m-Trägerscheibe (33 x 33 cm)   0,50 €
KK-Einsteckspiegel (10 Stück) (13,5 x 13,5 cm)   1,00 €

 

 

 

 

Beitragsordnung vom 29. März 2019

 

 

§ 1.

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Umlagen und Aufnahmegebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

 

§ 2.

Der jährliche Mitgliedergrundbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Vereinsabgaben treten zum 01. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

 

 

§ 3.

Der jährliche Mitgliedergrundbeitrag an den Verein beträgt:

Beitragsklasse Mitgliederart Beitragshöhe
1 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 40,00 €
2 Erwachsene ab 18 Jahre 80,00 €
3 Familienbeitrag (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) 120,00 €
4 Ehrenmitglieder 0,00 €
5 Passiv (förderndes Mitglied) 45,00 €
6 Familienbeitrag passiv (einschl. aller Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre) 80,00 €

 

 

§ 4.

Die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Bei Neueintritt oder Wiedereintritt betragen die Aufnahmegebühren im Jahr des Beitritts:

 

Mitgliederart Aufnahmegebühr
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre 100,00 €
Passiv (förderndes Mitglied) 0,00 €


 

 

§ 5.

Zur Durchführung des Schießbetriebs wird eine jährliche Standgebühr erhoben, die von der Vorstandschaft festgelegt wird. Durch diese Standgebühr sind die im Schießbetrieb verursachten Schäden nicht abgegolten. 

 

Die Standgebühr beträgt für:

Aktive Mitglieder  jährliche Standgebühr
10m – Stand 15,00 €
25m – Stand 26,00 €
50m – Stand 26,00 €
100m – Stand 41,00 €
Obergrenze bei Nutzung aller Schießstände 77,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 50% Ermäßigung.  

 

Für Gastschützen, zu welchen auch passive Mitglieder zählen, gelten gesonderte Standgebühren, die von der Vorstandschaft beschlossen werden. Diese Standgebühren sind pro Tag zu entrichten.

 

§ 6.

Anträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand vorzulegen, Anschriftenwechsel sind sofort mitzuteilen.

 

 

§ 7.

In dem Mitgliedergrundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) und des Württembergischen Schützenverbandes (WSV) enthalten.

 

 

§ 8.

Der Einzug des Mitgliedergrundbeitrags und der jährlichen Standgebühren erfolgt per SEPA-Lastschrift bis zum 01. April jeden Jahres.

 

 

§ 9.

Mitglieder, die am Einzugsermächtigungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Vereinsabgaben bis spätestens 01. April jeden Jahres auf das Beitragskonto (IBAN: DE02 6415 0020 0002 0373 01). Zur Deckung der Mehrkosten sind zusätzlich 5,00 € zu zahlen. Bei Beitragsversäumnissen werden zusätzlich Mahngebühren in Höhe von 5,00 € erhoben.

 

 

§ 10.

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedergrundbeitrag, ab 01. Juli der halbe Mitgliedergrundbeitrag zu entrichten. Entsprechendes gilt auch für die Standgebühren.

 

 

§ 11.

Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.

 

 

§ 12.

Die Vorstandschaft kann auf Antrag, Mitgliedern die Zahlung der Aufnahmegebühr, Beiträge und Standgebühren stunden, in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen. Der Antrag ist schriftlich zu begründen.

 

 

§ 13.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten werden nach den Richtlinien der EU-DSGVO verarbeitet und gespeichert.

 

 

 

Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29. März 2019 in Tübingen-Bühl beschlossen.

 

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